Erstellung von Gefahrenzonenplänen in Bezug auf Massenbewegungen auf Basis der „Neuen Richtlinien zur Erstellung der Gefahrenzonenpläne und zur Klassifizierung des Risikos“ der Autonomen Provinz Bozen –Südtirol gemäß Beschluss der Landesregierung vom 13.09.2016 Nr. 989.
Genehmigt: Neumarkt, Lana, Mals, Moos in Passeier, Schlanders, Taufers im Münstertal, Franzensfeste.
In Ausarbeitung: Schenna, Tirol, St. Martin in Passeier, Kastelbell-Tschars, Ulten, Stilfs.
Mitarbeit: Vintl, Villnöß, Toblach.